Sprechstundenbedarf – Allergieteststempel – Corona-Kabinen
Vertragsärzte, die kassenärztlich tätig sind, können bei Praxisdienst ihren Sprechstundenbedarf kostenfrei und ohne Mindestbestellwert anfordern. Zum Sprechstundenbedarf zählen Produkte, die im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit bei mehr als einem Patienten Anwendung finden. Die benötigten Produkte müssen, um als Sprechstundenbedarf geltend gemacht zu werden, auf einem Rezept aufgeführt werden, das dann per Post an Praxisdienst geschickt wird.
Unter Sprechstundenbedarf (SSB) versteht man Verband- und Wundverschlussstoffe, Arzneimittel und weitere medizinische Produkte, die regelmäßig bei Hausbesuchen oder in der ambulanten Versorgung von Patienten zum Einsatz kommen oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Voraussetzung ist, dass die Mittel im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung bei mehreren Patienten angewandt werden und nicht durch die Gebühr für die ärztliche Leistung abgedeckt sind.
Welche Produkte zum Sprechstundenbedarf gehören, legen Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer und den Landesverbänden der Krankenkassen fest. Bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung können Sie erfragen, welche Mittel in Ihrem Bundesland über den Sprechstundenbedarf bezogen werden können. Produkte, die nur für einen einzelnen Patienten bestimmt sind oder deren Leistungen nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, sind von der Sprechstundenbedarfsvereinbarung ausgenommen. Da es sich bei der Kostenübernahme des Sprechstundenbedarfs um eine Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Vertragsärztinnen und -ärzten handelt, ist der im Rahmen dieser Vereinbarung bezogene Sprechstundenbedarf nur für gesetzlich versicherte Patienten gedacht.
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich vor Ort beratend zur Verfügung.